Asylillusion überwinden!
Wir bekennen uns dazu: Dass Recht auf Asyl ist unantastbar.
Für Betroffene kommt es auf Bekenntnisse nicht an. Entscheidend ist das Ergebnis unseres Handelns.
Denn für die gegenwärtige Immigration spielt das Asylrecht trotz immensen Verfahrensaufwandes fast keine Rolle.
Über Asylwünsche von 400 Millionen Menschen aus Vorderasien und Afrika entscheiden nicht wir, sondern zu 95 % die Schleuser und ganz bestimmt nicht nach Asylrecht.

Die Ampelkoalition läuft bei Rückführungsabkommen von Migranten ohne Asylanspruch in eine Sackgasse. Werden u.U. jährlich einige hundert Immigranten ohne Bleiberecht erfolgreich abgeschoben, so kommen widerrechtlich täglich tausende, die bleiben.
Wenn wir nicht dauerhaft die Kontrolle darüber verlieren wollen, wer zu uns kommt, muss Immigration neu geordnet werden.
Neuordnung der Immigration
In Abstimmung mit der EU sind Asylverfahren neu zu ordnen:
1. Sämtliche zur Europäischen Union strömenden Migranten sind in Unterkünften außerhalb der Grenzen der EU in Kooperationsstaaten zu sammeln. Zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen sind Vereinbarungen mit den betreffenden Ländern abzuschließen. Wer widerrechtlich nach Deutschland kommt, wird dorthin zur Behandlung des Antrages gebracht.
2. Die Zuwanderungswünsche der Migranten sind nicht nach Asylrecht, sondern nach Einwanderungsrecht zu behandeln, so dass jeder europäische Staat darüber entscheiden kann, wen er bei sich aufnehmen will.
Begründung:
1. Den Tod von jährlich Tausenden verhindern = Gebot der Menschlichkeit.
Es macht dann nämlich keinen Sinn mehr, die Grenzen der EU widerrechtlich zu überschreiten. Kein Flüchtling wird mehr auf dem Seeweg ertrinken oder auf dem Landweg ersticken. Das Geschäft krimineller Schleuserbanden wird unterbunden.
2. Kein Streit mehr über die Verteilung eingedrungener Flüchtlinge.
Es ist damit das wirksamste Projekt zur Schaffung von Verbundenheit unter den Europäern. Es schützt uns vor dem Vorwurf moralischer Anmaßung; denn außer Deutschland ist kein europäisches Land daran interessiert, eine nennenswerte Zahl von Migranten aufzunehmen.
3. Immigrationsanträge können sachgerecht behandelt werden.
Bei Sammelstellen außerhalb der Grenzen der EU ist die Justiz der Zielländer nicht zuständig. Fragen des Asylrechtes müssen nicht behandelt werden. Es kann auch keine jahrelangen Klageverfahren mehr geben.
4. Das Asylrecht ist zur Ordnung von Völkerwanderungen nicht geeignet.
Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht und darf nicht angetastet werden. Aber es ist ein Individualrecht. Wenn einem türkischen Journalist jahrelange Haft droht, weil er wagte, Kritik an seiner Regierung zu äußern, erhält er darum bei uns selbstverständlich Asyl. Aber hier geht es um einen völlig anderen Sachverhalt. Die gegenwärtigen Wanderungsströme sind das Ergebnis explosionsartiger Bevölkerungsentwicklungen:
Während etwa in Afrika 1950 230 Millionen lebten, waren es 2020 schon 1,2 Milliarden und werden es in 2050 voraussichtlich 2,5 Milliarden sein.
In arabischen Staaten Vorderasiens von der Türkei bis Pakistan lebten 1950 112 Millionen, in 2020 618 Millionen und bis 2050 dürften es 850 Millionen sein.
Ein Zuwachs von mehr 1,5 Milliarden Menschen in dreißig Jahren!
Weil diese Staaten nicht in der Lage sind, ihre sich ungehemmt vermehrende Bevölkerung zu ernähren, herrschen erbitterte Verteilungskämpfe. Gruppen schließen sich nach ethnischen oder religiösen Zugehörigkeiten oder einfach in raubenden und mordenden Banden zusammen. Unterliegende suchen nach besseren Bedingungen.
Migrationsforscher schätzen, dass zurzeit etwa 400 Millionen zur Übersiedlung nach Europa bereit sind, wenn wir das zulassen. Und wer ohne Gefahr oder Not sieben Kinder aufziehen will, kommt nach Deutschland.
In der Praxis bestimmen heute die Schleuser, wer bei uns einwandert – und deren Auswahlverfahren ist nicht Asylrecht sondern Geld.
Falls Migranten Europa erreichen, können sie alle mit guten Gründen behaupten, sie seien aus ethnischen oder religiösen Gründen oder wegen des Widerstandes gegen einen Potentaten verfolgt worden und ihr Recht auf Asyl geltend machen.
Die Prüfung jedes einzelnen Antrages nach Asylverfahren wird zur Absurdität.
Womöglich haben Migranten sogar selbst gemordet oder geraubt und müssen sich nun vor Rache fürchten. Im Zweifel müssen die Gerichte entscheiden, ob den Flüchtlingen in ihrer Heimat der Tod durch Verhungern oder Erschießen droht.
Droht der Tod durch Erschießen, dürfen sie bleiben. Droht Verhungern, müssten sie zurückgeschickt werden. Schutzbedürftig sind sie aber alle. Die Anwendung des Asylrechtes wird damit zum blanken Zynismus, denn: Der Tod durch Verhungern ist meist der grausamere.
Die dennoch jährlich mehr als 300.000 individuellen aufwendigen Asylverfahren sind völlig nutzlos, wenn selbst auf Ablehnungen keine Abschiebungen folgen. Weil daran aber weder die Migranten noch deren Heimatländer Interesse haben und zudem unsere Öffentlichkeit stets für Notleidende zu mobilisieren ist, werden Urteile praktisch nicht vollzogen. Rückführungsabkommen für jährlich ein paar hundert Migranten ändern daran praktisch nichts.
Unsere Asylpolitik ist Illusion.
Daraus folgt:
Die Anwendung des Asylrechtes auf eine Völkerwanderung ist einzustellen. Hier lässt sich ausschließlich Einwanderungsrecht anwenden.
5. Fluchtursachen beheben zu wollen – nährt die nächste Illusion
Materielle Unterstützung erweitert die Möglichkeiten zur Finanzierung der Schleuser. Also bringen Entwicklungshilfemilliarden u.U. sogar mehr Migration.
Westliche Versuche zur Durchsetzung friedlicherer Regierungen scheitern wie wir in Vietnam, Afghanistan oder Mali ernüchternd erleben mussten. Konsequenz:
6. Wir können Fluchtländern ihre Verantwortung nicht abnehmen.
Die in den Fluchtländern der Migration notwendigen politischen, ökonomischen und fortpflanzungsmäßigen Reformen sind in diesen Ländern ebenso in eigener Verantwortung zu organisieren wie wir Europäer dies unter Schmerzen leider mit entsetzlichen Gräueln und Millionen Toten auf unserem Wege aus dem Mittelalter tun mussten. Wir sollten deren Prozess unterstützen.
Aber die Aufnahme von Flüchtlingen leistet keinen Beitrag zur Entwicklung.
Sie entlastet Regimes davor, im Lande notwendige Reformen zu organisieren. Sie ermutigt die Starken, die Schwachen erfolgreich zu vertreiben. Sie gibt den Mächtigen die Chance, Oppositionelle los zu werden.
7. Kooperationsstaaten sind wirtschaftlich zu unterstützen.
Einrichtung und Betrieb der Sammelstellen zur Prüfung von Einwanderungsanträgen müssten Teil eines Wirtschaftsförderungsprojektes für die Kooperationsstaaten sein. Noch ist nicht klar, welche Länder dafür in Frage kommen. Vor einem Jahr konnte sich noch niemand vorstellen, dass England mit Uganda oder Italien mit Albanien ähnliche Gespräche führen. Es bedarf also des nötigen Willens und findiger Diplomatie. Eine demokratische Verfasstheit können wir nicht zur Voraussetzung machen, wohl aber die Sicherheitsgarantie für die Antragsteller im Kooperationsland. Die Heimreise abgewiesener Antragsteller bleibt in deren Verantwortung.
8. Generell sind Einwanderungsanträge in den Heimatländern zu stellen.
Das ist das langfristige Ziel.
Es wird aber nur erreicht, wenn wir unkontrollierte Immigration wirklich stoppen.
Zunächst muss illegales Einschleusen sinnlos gemacht werden.
9. Europa lernt zu agieren statt wie bisher zu reagieren.
Wir lassen nicht mehr länger eine Völkerwanderung auf uns zurollen und versuchen dann die Einzelschicksale nach einem dafür nicht geeigneten Asylrecht sozialpolitisch angemessen zu behandeln, überfordern uns und zerstreiten uns darüber. Europa gewinnt seine Handlungsfähigkeit und kann als Partner in der Welt wieder ernster genommen werden.
Deutschland prüft Asylansprüche schon beim Grenzübertritt. Ein Beauftragter des zuständigen Gerichts stellt fest:
Die Einreisenden kommen aus einem sicheren Drittstaat. Also besteht kein Asylanspruch. Sie sind sofort zurückzuweisen.
Dies führt zu einer Kettenreaktion in den Durchreiseländern. Sie können das Problem nicht mehr auf Deutschland abwälzen. Die ganze EU wird nach Kooperationsstaaten suchen.
So zu agieren eint Europa.
Carsten Coordes
Am Hopfengarten 1
34134 Kassel
0172-5611392